WLAN und Urheberrecht: Internetcafé haftet für Kunden

Urheberrecht Wieder einmal traf das Landgericht Hamburg eine wichtige Entscheidung zum Thema Urheberrecht und entschied, dass ein Internetcafé für eventuelle Urheberrechtsverletzungen von Kunden hafte. Der Betreiber müsse entsprechende Gegenmaßnahmen vornehmen, um Filesharing und andere illegale Aktivitäten zu unterbinden.

Zumindest beim kommerziellen Betrieb eines Funknetzwerkes ist die Frage der Haftung durch den Betreiber offenbar klar. Das Landgericht Hamburg entschied, dass der Betreiber eines Internetcafés entsprechende Maßnahmen treffen müsse, damit Urheberrechtsverletzungen nicht begangen werden können. Eine solche Maßnahme könne zum Beispiel das Sperren bestimmter Ports für Filesharing-Dienste sein.

Das Urteil wirft jedoch Fragen auf, zum Beispiel für Besitzer eines Fonera. Auch hier ist der kommerzielle Betrieb möglich, sodass sich dieses Urteil gegen offene WLANs richtet. Experten befürchten, dass freie Netzwerke auf Grund solcher Urteile in Zukunft immer seltener anzutreffen sind.

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