Microsoft: “My Phone”-Dienst für Windows Mobile abgeschaltet

Internet: Microsoft schaltet heute wie angekündigt den "My-Phone"-Dienst für Smartphones und PDAs mit Windows Mobile 6.x ab. Die automatische Synchronisierung ist damit nicht mehr möglich, sodass Nutzer nach Alternativen für die Backup-Sicherung suchen müssen.

Microsoft: Abschaltung von “My Phone” rückt näher

Internet: Nutzer des Betriebssystems Windows Mobile 6.x müssen sich langsam aber sicher mit der Abschaltung des "My Phone"-Dienstes durch Microsoft anfreunden. Ab dem 07. August ist Schluss mit der Synchronisation zwischen Smartphone und dem Internet-Dienst.

Microsoft schaltet “My Phone”-Dienst endgültig ab

Smartphones: Microsoft wird in den kommenden Wochen den Dienst "My Phone" endgültig einstellen und dauerhaft abschalten. Ab August wird die automatische oder manuelle Sicherung der Daten von Smartphones mit Windows Mobile 6 nicht länger möglich sein.

Leipzig: Vergessene Handbremse verursacht 12.000 Euro Schaden

Lokales Am frühen Morgen des vergangenen Sonntags ereigneten sich im Leipziger Stadtzentrum gleich mehrere Kollisionen, ohne die Einwirkung direkter Personen. Ein Fahrzeug machte sich selbständig, weil dessen Fahrer die Handbremse nicht anzog.

RTL HD und ProSiebenSat1 HD vermutlich bald im Netz von Kabel Deutschland verfügbar

Kabel Deutschland führt nach eigenen Angaben bereits erste Gespräche mit den Sendeanstalten RTL und ProSiebenSat1 über die Einspeisung der HD-Angebote in das Netz von Kabel Deutschland. Konkrete Details sind bisher jedoch nicht bekannt und ohne entsprechende Sicherungsmaßnahmen wird eine Einspeisung vermutlich nicht erfolgen.

Rapidshare.de stellt kurzfristig sämtliche Dienste ein

In einer unkommentierten Meldung kündigt der Filehoster rapidshare.de die Einstellung der Dienste ein. Bereits zum 01. März wird der Dienst abgeschaltet, Nutzer werden geben, ihre Daten vorher zu sichern. Gründe für die kurzfristige Entscheidung nannte der Filehoster rapidshare.de.

Recht: Abmahnungen per E-Mail sind rechtmäßig

Das Landgericht Hamburg entschied in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil, dass die Zustellung einer Abmahnung über das Medium E-Mail zulässig sei. In dem Urteil vom 07. Juli 2009 wurde auch die Notwendigkeit eines Nachweises über die korrekte und vollständige Übermittlung in Frage gestellt. Der Empfänger gab im Verfahren an, die E-Mail auf Grund von Sicherungsverfahren (Firewall/SPAM-Filter) nicht erhalten zu haben.

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