Youtube: Google haftet als Störer bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Erneut stammt ein entscheidendes und weitreichendes Urteil vom Landgericht Hamburg. Auch ausländische Betreiber von Plattformen mit benutzergenerierten (user-generated) Inhalten – im konkreten Fall die Plattform Youtube von Google – haften in Einzelfällen für die entsprechenden Inhalte. Ein schnelles Warn- und Meldesystem kann jedoch schützen.
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