P2P: Wenn Täter zu Opfern der Abmahnwirtschaft werden
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Immer häufiger berichten Tauschbörsennutzer über kostspielige Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung. Nicht selten werden Kosten von bis zu 1.200 Euro für ein heruntergeladenes Album gelten gemacht. Die Frist von meist nur wenigen Tagen lässt zudem viele in Panik geraten, weshalb Betroffene oftmals ohne Diskussion die Forderung überweisen. Wer sich unrecht behandelt fühlt, sollte jedoch in jedem Falle eine Rechtsberatung bei einem Anwalt oder den Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen. Auch die private Situation wird in vielen Fällen berücksichtigt: Übersteigt die Forderung beispielsweise die finanzielle Situation (häufig bei Arbeitslosen, Studenten, …), so lohnt sich immer die Kontaktaufnahme mit der auf der Abmahnung aufgeführten Kanzlei. Auf die Forderung wird zwar in aller Regel nicht gänzlich verzichtet, aber über einen Vergleich können die Kosten zumindest auf ein akzeptables Niveau gesenkt werden.
Mehrfach-Abmahnungen
Wenns dick kommt, dann meist gleich mehrfach. Nicht selten erhalten Tauschbörsenbenutzer gleich mehrfach Abmahnungen von unterschiedlichen Rechtsanwaltskanzleien, je nachdem welche Rechteinhaber vertreten werden. Obwohl die Rechtssprechung die mehrfache Abmahnung für ein Fehlverhalten nicht zulässig, ist der Sachverhalt nicht immer eindeutig. In solchen Fällen sollte daher immer eine Beratung bei einem Rechtsanwalt erfolgen, sodass mitunter die Abmahnung komplett verhindert werden kann. Die Rechtsberatung bei den Verbraucherzentralen ist besonders günstig.
Niemals jedoch sollten Abmahnungen ignoriert werden. Aus Angst vor den aufgeführten Konsequenzen werden Abmahnungen oft ignoriert und verschwinden ohne Reaktion in Papierstapeln oder dem Mülleimer. Die Hoffnung, dass die Kanzlei die Abmahnung vergessen oder übersehen wird, ist jedoch unberechtigt und dürfte eher die Ausnahme sein. Niemals jedoch ist die Bedeutung einer Abmahnung zu vergessen und wurde erst einmal ein Gericht hinzugezogen, steigen die damit verbundenen Kosten drastisch an.
Täter als Opfer
Die drastische Zunahme an publizierten Meldungen von Betroffenen verdeutlicht, dass Abmahnungen immer häufiger ausgesprochen werden und bald einen eigenen Wirtschaftszweig ausmachen dürften. Opfer von Abmahnungen sollten jedoch auch nicht vergessen, dass sie zuvor als Täter fungierten. Die Praxis zeigt, dass vor allem Torrent-Nutzer immer häufiger für Urheberrechtsverletzungen abgemahnt werden und deshalb sollte sich jeder selbst dem Risiko beim illegalen Austausch von Musik und Filmen bewusst werden. Wer sich gegen die Musik- und Filmindustrie stellen will, sollte stets eine geringe Angriffsfläche bieten und Medien weder kaufen, noch illegal herunterladen.
Auch eBay-Verkäufer betroffen
Immer häufiger werden auch Verkäufer auf Auktions-Plattformen wie eBay Opfer von Abmahnungen. Vor allem wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen unzureichender Kennzeichnungspflicht oder mangelhaftem Widerrufsrecht erfreuen sich großer Beliebtheit. Aber auch die Bilder von Artikeln werden oft abgemahnt, wenn diese mal eben von der Konkurrenz oder dem Hersteller übernommen wurden. Natürlich sind Bilder urheberrechtlich geschützt, verwenden Sie daher nie die Bilder anderer, wenn keine entsprechende Erlaubnis vorliegt. Fotografien und Bilder sollten stets selbst erstellt werden, dies gilt übrigens nicht nur für gewerbliche Verkäufer. Auch bei Privatpersonen werden Urheberrechtsverstöße nicht toleriert.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Rechtsbezogene Aussagen sind unverbindlich und können falsch sein.
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