Datenschutz: Personensuchmaschinen und die Unwahrheiten
Es waren einst die Schlagzeilen der Presse, die Webseiten wie Yasni, 123people und Spock die notwendige Öffentlichkeit für Erfolg beschehrten, obwohl von Anbeginn an auch Kritik über Personensuchmaschinen durch die Presse ging. Aber die Neugier der Menschen hat dazu geführt, dass die Kritik eher zu einer Einladung führte: Was kennen die wirklich über mich oder meinen Nachbar? Und gerade diese Neugier füttert Suchmaschinen und lässt diese stetig wachsen. Wenig überraschend regt sich natürlich seit geraumer Zeit auch immer heftigere Kritik, die dann mitunter auch vor Gericht endet und zu Grundsatzdiskussionen führt.
Eine dieser Grundsatzdiskussion: Handelt es sich bei den gesammelten Informationen um Profile oder nicht? Augenscheinlich klingt diese Frage belanglos, aber aus rechtlicher Sicht ist diese entscheidend. Denn die Informationen werden automatisch und daher nicht immer korrekt zusammengestellt und können daher – betracht als Personenprofil – zu falschen Informationen führen. Wird nun einem Leser klar gemacht, dass er gerade ein Profil dieser Person liest, welches aber auf automatisch zusammengetragene Informationen beruht, kann eine ungünstige Konstellation zu Missverständnissen führen und für namensgleiche Personen eine Benachteiligung darstellen. Deswegen wird der Begriff Profil auch gerne gemieden, zumindest solange, bis die Personen manuell ein Profil anlegen und pflegen.
123people.at hat in Österreich kürzlich den Big-Brother-Award verliehen bekommen, was natürlich in keinster Weise ein positives Feedback darstellen soll. Personensuchmaschinen erledigen sehr komplexere Tätigkeiten. Auch wenn die angezeigten Informationen “frei” verfügbar, also bereits öffentlich auf einer Webseite und durch klassische Suchmaschinen auffindbar sind, so führt die Sammlung und Zusammenstellung dieser Informationen zu weiteren Problemen. Konkret werden diese Daten nämlich wieder publiziert und für normale Suchmaschinen bereitgestellt. Suchergebnisse die ursprünglich bei Google auf Platz 1.000 oder mehr waren können dadurch sehr schnell und benutzerfreundlich auf der ersten Seite landen – ohne dass die Personen sich unmittelbar dagegen wehren können. Hier trifft aber auch Suchmaschinen wie Bing und Google schuld, die natürlich die Möglichkeit hätten, derartige Ergebnisse bezüglich dem Thema Datenschutz effizienter zu beeinflussen.
Welche Möglichkeiten bleiben? Eigentlich nur zwei: Nämlich mit der Öffentlichkeit ggfs. zu leben, die man natürlich selbst auch ausgelöst hat oder aber ein Profil anzulegen und dies zu pflegen. Letzteres begünstigt aber das Thema Personensuchmaschinen und führt letztlich dazu, dass jeder Mensch ein solches Profil pflegen würde. Ob in diesem Fall gleich von Nötigung gesprochen werden kann, sei einmal dahingestellt. Ein gewisser Zwang zur Richtigstellung besteht aber in der Tat und wird auch in Zukunft weiter die Gerichte beschäftigen und langfristig vielleicht auch zu Grundsatzentscheidungen für – oder gegen – Personensuchmaschinen führen.
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