Banküberweisungen zukünftig ohne Namensprüfung
Im Rahmen der Anpassungen des Zahlungsverkehrs gemäß den EU-Richtlinien gibt es auch Änderungen für private Kunden deutscher Banken. Neben der Selbstbeteiligung bei missbrauchten gestohlenen/verlorenen EC-Karten gibt es vor allem auch schwerwiegende Änderungen bei Banküberweisungen, die fast jeden Bankkunden treffen dürfte.
Überweisungen können zukünftig nicht widerrufen werden und müssen über die Zielbank zurückgeholt werden, was nicht immer erfolgreich ablaufen muss und vor allem bei ausländischen Banken sehr aufwendig ist. Eine weitere Änderung betrifft die Behandlung von Differenzen zwischen dem Empfängernamen und der Kontonummer. Bisher mussten Banken auch den angegebenen Namen einer Überweisung mit dem hinterlegten Namen der Zielkontonummer abgleichen. Zur Beschleunigung des Zahlungsverkehrs wurde diese Prüfung abgeschafft, sodass zukünftig Zahlendreher verheerende Folgen haben können, vor allem in Kombination mit dem Wegfall des Widerrufs.
Die Änderungen gelten ab 01. November 2009. Achten Sie daher in Zukunft unbedingt auf Korrektheit der angegebenen Kontonummer und BLZ, denn nur dann können Sie sich den Ärger wirklich ersparen.


