Patentrecht: Der Patentstreit zwischen Apple und Samsung kommt auch im Sommer diesen Jahres nicht zur Ruhe. Erneut wird mit allen Mitteln um die Vorherrschaft auf den Märkten für Smartphones und Tablets gekämpft. Nach der neuerlichen Runde gehen jedoch beide als Sieger und Verlierer hervor.
Kriegsschauplatz Nr. 1 bleiben zwar die USA, doch auch hierzulande müssen sich Richter mit den Patentstreitigkeiten zahlreicher namhafter Hersteller auseinandersetzen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte jüngst den Patentstreit zwischen Apple und Samsung verhandelt, wobei es um Patentrechtsverletzungen durch Samsung mit dem Galaxy Tab 7.7 und Galaxy Tab 10.1N geht.
Das Galaxy Tab 7.7 sorgte von Beginn an für Ärger und wurde auf den deutschen Markt gar nicht erst eingeführt. Schnell entschieden Gerichte, dass Samsung hierbei das Design und Patente von Apple verletze, sodass es zum Verkaufsverbot kam. Dies wurde am OLG Düsseldorf erneut bekräft und gilt europaweit.
Überraschend ist diese Entscheidung nicht, doch immerhin darf Samsung weiterhin auf das Galaxy Tab 10.1N setzen. Hier haben die Südkoreaner einen Erfolg verzeichnen dürfen, denn der Richter am OLG Düsseldorf sah die getroffenen Änderungen im Vergleich zum Vorgängermodell als hinreichend aus. Die Gefahr einer Verwechslung mit dem iPad bestünde nicht, sodass Apple kein Verkaufsverbot erwirken konnte.
Das Urteil ist aber letztlich nur ein Etappenziel, denn Apple und Samsung streiten in zahlreichen weiteren Verfahren weltweit um die Vorherrschaft. Das Verfahren in Düsseldorf beenden jeweils beide als Gewinner und Verlierer, auch wenn es Samsung sicherlich mit dem anhaltenden europaweiten Verkaufsverbot härter trifft.



