Rückschlag für Apple: US Copyright Office hält Jailbreak für rechtmäßig

28.Jul.2010 13:40 Uhr, von [st], Trackback-URL


Urheberrecht Das US Copyright Office hält nach eigener Auffassung die Jailbreaks für das Apple iPhone für rechtmäßig und sieht darin keine Urheberrechtsverletzung. Gleiches gilt auch für Netlocks, wie die US-Behörde jetzt entschied. Für Deutschland hat die Entscheidung jedoch keinerlei Bedeutung.

Das Umgehen der Schutzfunktionen des Apple iPhone, damit auch Apps installiert werden können, die von Apple nicht akzeptiert werden, verstößt nicht gegen das Urheberrecht in den USA. Mit der Entscheidung des US Copyright Office [Link] wird den Nutzern gegenüber zudem das knacken des Netlocks zugestanden, sodass der Netzbetreiber frei gewählt werden kann.

Apple iPad (Foto: © 2010 Apple Inc.)

Apple iPad (Foto: © 2010 Apple Inc.)

Apple beruft sich dagegen darauf, dass die Käufer lediglich ein Nutzungsrecht für der Software (das Betriebssystem) erwerben und diese deshalb weiterhin Eigentum des Unternehmens sei. Zudem schließt das Unternehmen nicht aus, dass möglicherweise die Garantie auf Grund von Schäden durch die Verwendung unerlaubter Software verweigert wird. Die Anwendung von Jailbreaks wird somit weiterhin zu Einschränkungen führen, während rechtliche Schritte gegen iPhone-Besitzer mit der Entscheidung der US-Behörde hinfällig werden.

Auswirkungen auf Deutschland hat diese Entscheidung übrigens nicht. Hierzulande bleibt die Anwendung von Jailbreaks verboten, da bei diesem Verfahren eine Variante eines Kopierschutzes umgangen wird.


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