Urheberrecht: Nach der Freilassung von Kim Schmitz hat er inzwischen auch ein erstes Statement im Fernsehen abgegeben. Demnach geht Schmitz von seiner Unschuld aus, denn Megaupload könnte die Uploads nicht pro-aktiv kontrollieren und habe zudem die rechtmäßige Nutzung klar in den Nutzungsbedingungen geregelt.
Kim Schmitz hält weiterhin daran fest, dass Megaupload auf Grund der massiven Urheberrechtsverletzungen keine Schuld treffe. Die pro-aktive Prüfung würde womöglich, seiner Aussage nach, gegen die Privatsphäre und Datenschutzbestimmungen verstoßen. Zudem besaßen Rechteinhaber die Möglichkeit, Links auf elektronischem Wege sperren zu lassen. Dieses System sollen viele Unternehmen auch aktiv genutzt haben.
Das Ende von Megaupload ist bislang jedoch nicht besiegelt, denn Schmitz will weiterhin für seine Rechte kämpfen und am Ende beweisen, dass der Dienst durch sein Angebot nicht als Urheberrechtsverletzer agiere. Dieses Verfahren wird wegweisend sein, denn neben Megaupload bewegen sich noch unzählige weitere Filehoster in einer scheinbar grauen Rechtszone.


