Urteil: GEZ zahlen: ja, Einfluss nehmen: nein

24.Aug.2010 08:57 Uhr, von [st], Trackback-URL


Recht Das Verwaltungsgericht in Köln hat entschieden, dass GEZ-Zahler in keinster Form einen Einfluss auf die Programminhalte und Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sender erwirken können. Vereinfacht heißt das: GEZ zahlen und die Füße stillhalten.

Gebäude des MDR in Magdeburg (Foto: Torsten Maue@flickr)

Gebäude des MDR in Magdeburg (Foto: Torsten Maue@flickr)

Das Kölner Verwaltungsgericht wies nach einem Bericht des Magazins Focus die Beschwerde eines ehemaligen WDR-Redakteurs ab, der die Anstellung von Günter Jauch bei der ARD auf Grund der überproportionalen Kosten kritisierte. Jauch wird ab Herbst 2011 den Sendeplatz von Anne Will übernehmen und nicht nur als Moderator auftreten, sondern seine eigene Produktionsfirma wird die gesamte Sendung produzieren. Das bedeutet im Vergleich zu den vorherigen Produktionskosten einen Anstieg, den der ehemalige WDR-Redakteur nicht akzeptieren will.

Eine Verschwendung stellen eben diese Mehrkosten dar, weshalb der Redakteur eine Beschwerde einreichte um mit einer einstweiligen Verfügung den Abschluss der Verträge zu stoppen. Jedoch ohne Erfolg: Das Kölner Verfassungsgericht wies die Beschwerde kurzer Hand ab.

In einigen Foren wird diese Entscheidung bereits heftig diskutiert und stößt vorrangig auf Unverständnis. Anstatt Kosten zu sparen, damit die Gebühren der GEZ gesenkt werden können, versuchen diese auf Kosten der zahlenden Teilnehmer in irgendeiner Form mit den Programminhalten der privaten Sender zu konkurrieren – powered by der Politik.

Die Haushaltsabgabe kommt, zahlen Sie bereits heute?

  • ja, ich zahle bereits GEZ-Gebühren (55%, 45 Votes)
  • nein, obwohl ich Rundfunkgeräte besitze (28%, 23 Votes)
  • nein, ich habe keine Rundfunkgeräte (17%, 14 Votes)

Stimmen: 82 | Archiv

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