The Dark Night: Camripper muss für zwei Jahre in Haft

22.Feb.2010 19:12 Uhr, von [st], Trackback-URL


Im US-Bundesstaat Missouri wurde ein 42-jähriger Mann von einem Gericht zu zwei Jahren Haft verurteilt. Bereits im Juli 2008 wurde der Mann auf frischer Tat ertappt als er versuchte, den Kinofilm The Dark Night in einem Kino abzufilmen. Weiterhin muss er rund 25.000 US-Dollar Schadenersatz zahlen.

Polizisten und Vertreter der Motion Picture Association of America MPAA stellten den Mann direkt im Anschluss der Kinovorstellung. Unter anderem wurde auch eine Videokamera beschlagnahmt und wie sich später herausstellen sollte, wurden damit zahlreiche und zum damaligen Zeitpunkt aktuelle Kinofilme aufgezeichnet. Neben The Dark Knight fand man unter anderem auch die Aufnahme von Hell Boy 2 und die Chroniken von Narnia – Prinz Kaspian.

Dies war Anlass für eine nachfolgende Hausdurchsuchung, bei der mehrere PCs und über 1.000 illegale DVDs sichergestellt wurden. Die MPAA, vergleichbar mit der GVU in Deutschland, feierte diesen Erfolg, musste aber lange auf das Urteil warten. Erst im Herbst 2009 wurde das Verfahren schließlich eröffnet und das Urteil fiel für den geständigen Beklagten vergleichsweise milde aus: Für zwei Jahre muss der Mann ins Gefängnis. Desweiteren schließt sich eine dreijährige Bewährungsstrafe sowie die Zahlung von 24.738 US-Dollar als Schadenersatz an.


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