Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung

31.Jan.2010 12:45 Uhr, von [st], Trackback-URL


Die Bundesnetzagentur hat erstmals gegen die Betreiber von Callcenter und deren Auftraggeber wegen unerlaubter Telefonwerbung zum Teil hohe Bußgelder verhängt. In gleich neun Verfahren im Dezember 2009 und Januar 2010 wurden Bußgelder von insgesamt 500.000 Euro verhängt. Die Bundesnetzagentur macht damit deutlich, dass in Zukunft härter gegen Verstöße vorgegangen wird.

Die betroffenen Betreiber sollen unter anderem ohne explizite Zustimmung des Anschlussinhabers diesen mit Werbeanrufen belästigt haben. Aber auch Anrufe mit unterdrückter Rufnummer wurden abgesetzt. Callcenter sind aber mittlerweile dazu verpflichtet, die Rufnummer bei ausgehenden Anrufen mit anzuzeigen. Betroffen sind häufig vor allem Werbeaktionen aus dem Bereichen Telekommunikation, Zeitschriften und Lotteriegewinnen.

Matthias Kurth sagte: “Das ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung ist nicht akzeptabel”. Über 25.000 Beschwerden gingen in den letzten Monaten bei der Bundesnetzagentur ein und erfordern mittelfristig ein konsequentes Handeln. Derzeit laufen weitere Verfahren, sodass auch weitere Bußgelder verhängt werden dürften. Eine Verschärfung der Gesetze ist jedoch nicht notwendig, denn Kurth sagte weiter: “Wir setzen mit diesen Bußgeldern ein deutliches Signal, dass wir Rechtsbruch nicht tolerieren”. Es wird deutlich, dass nun mittels der Strafen die Einhaltung der Gesetze erreicht werden wird, damit Verbraucher nachhaltig vor der unerlaubten Werbung geschützt werden.


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