Arbeitsrecht Erneut sorgt eine sofortige Kündigung auf Grund eines Bagatelldelikts für Aufsehen unter Arbeitnehmern: Das Landesarbeitsgericht Hamm verhandelt heute einen Fall über einen Mann, der seinen kleinen Roller vom Strom aus der Steckdose der Firma auflud – Schaden: nur wenige Eurocent.
Der Akku des Rollers war auf einmal leer, als der Mann auf dem Weg zur Arbeit war. Dort angekommen, bezog er Strom aus einer Steckdose der Firma um seinen Roller wieder aufzuladen. Das blieb jedoch nicht unbemerkt und nur kurze Zeit später folgte die Kündigung. Der Schaden beträgt nur wenige Eurocent, doch kann der Stromdiebstahl bereits die Kündigung bedeuten? Das Landesarbeitsgericht Hamm erklärte die Kündigung jetzt als unwirksam, die “Bild.de” [Link] von dem betroffenen Mitarbeiter nach der Verhandlung erfahren hat.
Trotzdem zeigt sich, wie schnell auch eine Bagatelle für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu einer schwierigen Situation ausarten kann. Wer kennt das nicht: Akku vom Handy leer, also schnell mal am Arbeitsplatz mit aufladen. Mit einem Handy der Firma sicherlich kein Problem, doch in vielen Fällen verfahren Arbeitnehmer auch mit dem privaten Mobiltelefon ähnlich. Ein Unterschied zum Roller zeigt sich nicht und so stellt sich die Frage, wie viele Tage es wohl noch dauern wird, bis ein Arbeitsgericht über einen solchen Fall urteilen muss.
Mit dem Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm werden die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt, doch oftmals lassen sich solche Situationen bereits im Vorfeld beseitigen. Manch Arbeitgeber sollte über die Verhältnismäßigkeit einer fristlosen Kündigung zu einem konkreten Vorwurf genauer nachdenken und Arbeitnehmer im Zweifelsfall bei den Vorgesetzten nachfragen, ob bestimmte Verhalten geduldet werden.


