Usenet: Kosten- und Abmahnfalle

10.Jan.2010 11:58 Uhr, von [st], Trackback-URL


Das Usenet boomt und die Nachfrage nach neuen Möglichkeiten, illegal aktuelle Filme oder Musik zu erhalten, steigt in privaten Kreisen ungebremst. Von dem Boom profitieren aber auch noch viele andere Seiten, die Zugangssoftware zum eigentlich kostenlosen Usenet für teuere Jahrespauschalen verkaufen. Damit die Besucher der Webseite das nicht merken, werden die Preisinformationen gerne mal versteckt und bleiben meist unbemerkt, bis der Betroffene eine Abmahnung per E-Mail oder Post erhält.

Viele dieser Anbieter existieren schon seit mehreren Jahren, die Art und Weise ist jedoch gleich geblieben. Das Verhalten ist zweifelhaft, wie das Beispiel RapidFlat.com zeigt. Dort taucht auf einmal die angeblich letztmalige Mahnung auf, kurz vor oder taggleich mit dem gesetzten Zahlungsziel und zweifelhaften zugrunde liegenden Beweisen, ob der Angeschriebene überhaupt die Anmeldung getätigt hat. Ein Blick auf die Webseite von RapidFlat.com lässt weitere Zweifel aufkommen: So wird zwar in kleiner Schrift auf das Abo und die Kosten hingewiesen, der Hinweis verschwindet aber kurz darauf. Stattdessen sollen Einblendungen aktueller Kinofilme und Spiele davon wieder ablenken. Auf der eigentlichen Anmeldeseite dann ebenfalls ein Klassiker: Die Kosten sind bei einer Auflösung von 1.024 x 768 Pixel überhaupt nicht zu sehen. Erst wer unterhalb des Buttons zur Anmeldung scrollt, wird über das Abo und dessen Kosten informiert.

Anbieter wie Usenext [Werbelink] gehen dort mittlerweile zwar korrekter vor und nehmen Abstand von dubiosen Abmahnungen, aber die Konkurrenz lässt sich hiervon nicht beeindrucken. Betroffenen kann man nur raten, den Sachverhalt genau zu prüfen und anstelle der Bezahlung der Kosten erstmal eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Wem die Kosten zu hoch sind, kann dies auch bei der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale günstiger erledigen. Desweiteren sollte sicherheitshalber rückwirkend ein Widerruf (siehe Widerrufsrecht) ausgesprochen werden und alternativ zumindest eine sofortige Kündigung erfolgen. Tipp: Viele dieser Anbieter weisen nicht korrekt auf das Widerrufsrecht hin; in diesem Falle gilt die Widerrufsfrist als unbefristet!

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Es existieren weitere Kommentare: 1 2
  • eddstarr, 05.05.2010 02:04 Uhr

    Hallo,

    habe ebenfalls eine Mahnung von Rapidflat.com erhalten. Hab diese zunächst ignoriert, denn das Emailpostfach ist eh jeden Tag voller Spammails. Nun habe ich aber eine 2te erhalten!

    Sehr geehrter Kunde,
    >
    > Sie haben sich am 14.04.2010 bei uns angemeldet und unsere Dienstleistung
    > bestellt. Wir konnten bis jetzt noch keinen Zahlungseingang feststellen,
    > deswegen fordern wir Sie hiermit auf den offenen Rechnungsbetrag i.H.v
    > 79,96EUR innerhalb von 5 Tagen zu bezahlen.
    >
    > Zahlungsfrist: 05.05.2010
    >
    > Exakter Zeitpunkt Ihrer Bestellung: 2010-04-14 23:31:37
    > Ihre IP-Adresse: 85.233.20.168 (ip-168-20.travedsl.de)
    >
    > Da wir Ihnen gerne hohe Inkasso- und Anwaltsgebühren ersparen wollen, führen
    > Sie bitte die Überweisung prompt durch.

    Witzig ist auch die Addresse, die ich angeblich angegeben hab. Das is eine Nachbarstadt hier von uns!
    Irgendwie hab ich mich auch sofort unwohl gefühlt bei dem Gedanken Inkasso etc. aber nun hab ich googled und bin mir ziemlich sicher, die können mir nichts!!!

    Und Rechtschutzversichert bin ich auch!

  • Usenet, 25.01.2010 23:38 Uhr

    Wer ohne Abofallen das Usenet genießen will, kann ich nur unseren Service Prepaid-Usenet empfehlen. Nur wenn Sie ausdrücklich einen Zugang wollen und davor gezahlt haben erhalten Sie auch das Produkt – im Gegenzug gehen Sie keine Vertragsbindung ein und können das Guthaben solange nutzen wie Sie wollen. Unsere Kundenmeinungen auf der Homepage sprechen für sich

  • Molly, 20.01.2010 09:54 Uhr

    Und der Fritz glaubt immernoch an den Weihnachtsmann!

  • Lazy, 14.01.2010 21:49 Uhr

    Hi Fritz, [st]

    also die kosten sieht man im Prinzip, wenn man aufpasst und sich dafür interessiert, sollte es kein Problem geben, auch wenn im neuen Computerbase Foren-Thread dies ziemlich ausdiskutiert wurde und manche diese Animation durchaus kritisieren.

    @Fritz

    Kann gut sein, müsste dann aber ein Lehrerkollege aus der Gegend um Bad Berka sein, wobei das auch irgendwie nicht passen kann.. nun gut, heute kam die 1. Mahnung erneut, mal sehen was so passiert. Ich weiß nur, dass sich niemand in meinem Haushalt (freundin & ich) registriert hat. Soweit ich andere Fälle, welche online genannt wurden, nachvollziehen kann, reicht es aus, nicht zu reagieren und das wars, ansonsten muss man halt brav zu gericht, die zeit wirds zeigen. ;)

  • [st], 14.01.2010 16:45 Uhr

    Auf der Startseite sieht man bei einer Auflösung von 1024×768 nur einmal für einige Sekunden die Kosten. Bis man bis dahin gelesen hat, sind die schon verschwunden. Die anderen Angabe sieht man nur mit Scrollen (unterhalb Anmelden) – sowohl auf der Startseite, als auch auf der Anmeldeseite.
    Ein bisschen Naivität der Benutzer gehört sicherlich immer dazu, doch man könnte die Kosten auch oberhalb des Anmeldebuttons platzieren.

  • Fritz, 14.01.2010 16:41 Uhr

    Naja, die Kosten sind auf RapidFlat an vier Stellen deutlich ausgeschildert. Auf der Startseite zwei mal, bei der Anmeldung einmal und in der AGB einmal. Meiner Meinung nach absolut ausreichend.
    @Lazy
    Das klingt für mich eher danach, dass sich jemand mit falschen Daten angemeldet hat. Eine IP Adresse und E-Mail mit den persönlichen Daten gibts leider im Internet zu genüge.

  • Lazy, 13.01.2010 08:14 Uhr

    Weiterhin sehe ich es zudem als problematisch an, wenn solche Firmen Mahnungen an Personen verschicken, welche sich nie registriert haben und dazu noch falsche IP Adressen in der Mahnung angeben.

    Klingt für mich nicht gerade seriös :)

  • [st], 13.01.2010 07:46 Uhr

    @Fritz
    Ich bin nicht davon betroffen und betrachte das Problem daher neutral, aber das Verstecken von Zahlungsinformationen in den AGBs ist – wie allgemein bekannt sein sollte – unzureichend.
    Es gibt bereits mehrere Urteile die definieren, dass die alleinige Ausweisung von Kosten in den AGBs nicht ausreicht. Kosten für eventuelle Abos müssen “klar erkennbar” sein, unerheblich ob der Benutzer darauf hingewiesen wird, die AGBs zu akzeptieren.

  • Fritz, 12.01.2010 22:35 Uhr

    “Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Testzugang und können damit kostenlos 1 Gigabyte herunterladen. Nach Ablauf der 14-tägigen Testperiode kostet die Flatrate nur 19,99Euro pro Monat.”
    Wenn du dir zu faul bist, die AGB durchzulesen, dann kann ich dir auch nicht helfen. Aber in meinen Augen scheint das rechtlich in Ordnung zu sein, denn es wird mehrmals auf die AGB hingewiesen, du musst sie sogar bei der Anmeldung bestätigen.

    Ich habe mich jetzt testweise bei RapidFlat.com angemeldet, habe kurze Zeit später eine E-Mail mit den AGB und der Widerrufsbelehrung bekommen und nach fünf Tagen gekündigt, da das Usenet nicht mein Fall war, wieder gekündigt. Der Support von RapidFlat.com hat meinen Widerruf akzeptiert und danach kam nichts mehr.

    Jetzt ist meine Frage, wo ist dein Problem? Hast du vergessen zu kündigen und schiebst es auf den Anbieter? Oder ist das reine Wichtigtuerei?

  • Lazy, 10.01.2010 12:14 Uhr

    Hi,

    sehr gute Zusammenfassung über die UseNet Falle(n) und ein Dank wegen dem Trackback.

    Wünsche einen schönen Sonntag & ein erfolgreiches neues Jahr! :)

    Liebe Grüße

    Chris

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