Usenet: Kosten- und Abmahnfalle

10.Jan.2010 11:58 Uhr, von [st], Trackback-URL


Das Usenet boomt und die Nachfrage nach neuen Möglichkeiten, illegal aktuelle Filme oder Musik zu erhalten, steigt in privaten Kreisen ungebremst. Von dem Boom profitieren aber auch noch viele andere Seiten, die Zugangssoftware zum eigentlich kostenlosen Usenet für teuere Jahrespauschalen verkaufen. Damit die Besucher der Webseite das nicht merken, werden die Preisinformationen gerne mal versteckt und bleiben meist unbemerkt, bis der Betroffene eine Abmahnung per E-Mail oder Post erhält.

Viele dieser Anbieter existieren schon seit mehreren Jahren, die Art und Weise ist jedoch gleich geblieben. Das Verhalten ist zweifelhaft, wie das Beispiel RapidFlat.com zeigt. Dort taucht auf einmal die angeblich letztmalige Mahnung auf, kurz vor oder taggleich mit dem gesetzten Zahlungsziel und zweifelhaften zugrunde liegenden Beweisen, ob der Angeschriebene überhaupt die Anmeldung getätigt hat. Ein Blick auf die Webseite von RapidFlat.com lässt weitere Zweifel aufkommen: So wird zwar in kleiner Schrift auf das Abo und die Kosten hingewiesen, der Hinweis verschwindet aber kurz darauf. Stattdessen sollen Einblendungen aktueller Kinofilme und Spiele davon wieder ablenken. Auf der eigentlichen Anmeldeseite dann ebenfalls ein Klassiker: Die Kosten sind bei einer Auflösung von 1.024 x 768 Pixel überhaupt nicht zu sehen. Erst wer unterhalb des Buttons zur Anmeldung scrollt, wird über das Abo und dessen Kosten informiert.

Anbieter wie Usenext [Werbelink] gehen dort mittlerweile zwar korrekter vor und nehmen Abstand von dubiosen Abmahnungen, aber die Konkurrenz lässt sich hiervon nicht beeindrucken. Betroffenen kann man nur raten, den Sachverhalt genau zu prüfen und anstelle der Bezahlung der Kosten erstmal eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Wem die Kosten zu hoch sind, kann dies auch bei der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale günstiger erledigen. Desweiteren sollte sicherheitshalber rückwirkend ein Widerruf (siehe Widerrufsrecht) ausgesprochen werden und alternativ zumindest eine sofortige Kündigung erfolgen. Tipp: Viele dieser Anbieter weisen nicht korrekt auf das Widerrufsrecht hin; in diesem Falle gilt die Widerrufsfrist als unbefristet!


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Es existieren weitere Kommentare: 1 2
  • eddstarr, 12.05.2010 00:53 Uhr

    joa, wenn ich was im briefkasten liegen hab. werde ich sofort meinen anwalt anrufen. rechtschutz sei dank.

    gruss

  • [st], 06.05.2010 07:12 Uhr

    Generell empfiehlt sich der Gang zur Verbraucherzentrale. Spätestens wenn nach den Mahnungen ein gerichtlicher Bescheid im Briefkasten liegt, muss unbedingt fristgerecht reagiert werden.

  • eddstarr, 06.05.2010 01:33 Uhr

    hi, danke für die schnelle antwort. ich hoffe wirklich,dass da nix mehr auf mich zukommt. will mit sowas nix zu tun haben. denn allein,dass die die ip haben etc. macht mich unruhig.

    gruss

  • Lazy, 05.05.2010 05:52 Uhr

    Hi eddstarr

    mach dir keinen Kopf, bei mir kamen auch zwei Mahnungen und jeweils die (eine) Nachbarstadt.. am Ende ist rein gar nichts passiert – hatte mich ja auch nie registriert bei RapidDräck. Würde mal behaupten, bei dir siehts dann ähnlich aus.. 2 Mahnungen aber am Ende muss man keine Angst haben.

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