Urteil: Kündigung des Bankkontos von Rechtsanwältin K. Günther rechtmäßig

26.Mrz.2010 13:06 Uhr, von [st], Trackback-URL


Das Landgericht München I wies eine Klage der Rechtsanwältin K. Günther gegen die Kontokündigung der Stadtsparkasse München ab. Aus Sicht des Gerichts sei die ausgesprochene Kündigung vom September 2008 rechtens. Die Sparkasse wollte das Bankkonto, über dem die Abmahngebühren eingingen, nicht länger führen.

Über das Konto gingen auch die Abmahngebühren der Tätigkeiten für diverse zweifelhafte Internetportale ein. Nachdem bei der Sparkasse mehrere negative Zuschriften eingingen, wurde eine Kündigung beschlossen. In erster Linie sollte damit ein Imageschaden abgewendet werden. Das Gericht sieht diese Entscheidung als gerechtfertig an, weil “das Einfordern von Rechtsanwaltsgebühren gegenüber den Empfängern der Mahnungen den objektiven Tatbestand des Betrugs erfülle“.

Konkret begründet das Gericht diesen Aspekt auf den Sachverhalt, dass individuelle Absprachen zwischen dem Internetportal und der Rechtsanwältin bestanden. Diese Absprachen müssten aber offengelegt werden, ansonsten würden die Abgemahnten gezielt getäuscht werden. Konkret teilte das Landgericht mit: “Wenn sie aber in den Mahnschreiben jeweils ihren gesetzlichen Gebührenanspruch in voller Höhe geltend gemacht habe, ohne die Pauschalabgeltungsvereinbarung mit dem Internetportal offenzulegen, habe die Klägerin jeden einzelnen angeblichen Schuldner getäuscht“.

Die Rechtsanwältin zog jetzt die eingelegte Berufung zurück, weshalb das Urteil unter Aktenzeichen 28 O 398/09 rechtskräftig ist. Bereits am 13. Mai 2009 teilte die Stadtsparkasse München mit, dass es im Rahmen des Vorfalls um die bekannte Rechtsanwältin K. Günther geht.


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