Urheberrechtsabgaben auf PC-Hardware bleiben umstritten
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte ZPÜ hat im Bundesanzeiger erwartungsgemäß einen neuen Tarif für die Urheberrechtsabgaben auf Computer veröffentlicht. Die Branchenverbände Zitco und BITKOM kritisieren die Höhe der Abgaben jedoch weiterhin und streben jetzt ein Verfahren bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts an. Ein Freibrief zur Nutzung von P2P-Netzwerken ist die Pauschalabgabe ohnehin nicht.
Die Angaben werden von den Händlern fällig und sollen dabei die Kosten der Privatkopie deckeln. Entsprechend sind die Abgaben für komplette Computer fällig, aber auch einzelne CD/DVD/Bluray-Brenner werden mit einer Abgabe von 1,88 Euro belegt. Für Komplettrechner mit integrierten Brenner sind hingegen 17,06 Euro, ohne Brenner immer noch 15,19 Euro als Urheberrechtsabgabe zu entrichten. Lediglich die Mitglieder des Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) profitieren von einem Rabatt von fast 20 Prozent, der aus einer gesonderten und kritisierten Sondervereinbarung mit der ZPÜ resultiert. Ein Beitritt könnte daher für Mitglieder der BITKOM und Zitco zumindest die Gebührenabgabe senken, allerdings ist diese Ungleichheit auch eine übermäßige Beeinflussung der Marktfreiheit.
Heiß diskutiert bleibt auch die Abgabe auf die Brenner-Laufwerke, denn die BITKOM stellt die Urheberrechtsabgaben auf einzelne Bauteile in Frage. Zitco und BITKOM streben eine Verhandlung vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt an, wo unter anderem auch die Höhe der Abgaben erneut kritisiert wird. Der Tarif behält jedoch vorerst seine Gültigkeit, denn mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger gilt dieser als verbindlich. Der Beschluss gilt rückwirkend mit dem Beginn des Jahres 2008 und gilt bis Ende 2010. Spätestens dann folgen neue und hitzige Debatten zur Urheberrechtsabgabe.


