Urheberrecht: Piratenpartei kassiert Abmahnung von Rapper Bushido
Urheberrecht Die Piratenpartei erlebt gerade den Unterschied zwischen Politik und Praxis: Den Piraten aus Bayern wird vorgeworfen, in der Niederlassung urheberrechtlich geschützt Musik vom deutschen Rapper Bushido über Tauschbörsen zum Download angeboten zu haben. Es folgte die Abmahnung!
Ein Missbrauch über Freifunk sei ausgeschlossen, weil zu dem fraglichen Zeitpunkt das Netzwerk deaktiviert war. Der Verstoß gegen das Urheberrecht muss demnach direkt innerhalb der Niederlassung begangen worden sein, der eigentliche Verursacher sei jedoch nicht zu ermitteln. Pech: Ein Praktikant kann als Schuldiger auch nicht vorgeschoben werden, denn zur Tatzeit war ebenfalls keiner anwesend.
Peinlich, peinlich: Mit dem Fall wird das Klischee erfüllt und die Vorwürfe, die Piratenpartei wolle lediglich Urheberrechtsverletzungen fördern, letztlich bestätigt. Andernfalls müssten Schwachstellen durch Dritte ausgenutzt worden sein, was bei einer modernen Partei wie die Piratenpartei natürlich inakzeptabel ist. Schließlich wird auch auf das Thema Datenschutz gepocht und hier ist der Sicherheitsaspekt von wesentlicher Bedeutung.
Quelle zum Sachverhalt: Guck.li
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