Urheberrecht: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare
Rapidshare, einer der größten Filehoster, musste erneut eine gerichtliche Niederlage einstecken. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels konnte eine einstweilige Verfügung gegen Rapidshare für diverse Buchtitel der Verlage De Gruyter und Campus erwirken. Das ist nicht die erste Niederlage für Rapidshare und offenbar reagiert nun auch der Filehoster aus der Schweiz.
Es ist nicht das erste Mal, dass Rapidshare vor Gericht eine Niederlage hinnehmen musste. Die Argumentation von Rapidshare, lediglich Speicherplatz bereitzustellen und die Verantwortung auf die Uploader abzuwälzen, werden jedoch nicht anerkannt. Diese Diskussionsgrundlage ist in der Tat sehr heikel, denn in der realen Welt bestätigen einige Fälle scheinbar die Ansichten von Rapidshare. Beispielsweise haftet die Post nicht für Sendungen, die beispielsweise Drogen oder geschützte Medien enthalten. Allerdings gilt hier auch das Briefgeheimnis, auf das sich Rapidshare als Filehoster nicht berufen kann.
Für Rapidshare wird das Eis nun dünn: Es dürften nun weitere Verlage aktiv gegen den Filehoster und den damit verbundenen Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Es gibt zwar keine offiziellen Zahlen, in welchem Verhältniss das legale und das illegale Angebot bei Rapidshare stehen, allerdings dürfte das Geschäftsmodell deutlich darunter leiden.
Gulli meldet zwischenzeitlich, dass sich mehrere Besitzer von Premium-Accounts meldeten und berichtet haben, dass deren Account gesperrt wurde. Zuvor sollen unterschiedliche illegale Filmschnitte hochgeladen worden sein. Rapidshare ist offenbar dazu übergegangen, die Dateien nicht nur zu löschen, sondern auch die Zugänge der Uploader zu sperren. Bereits im letzten Jahr wurde bekannt, dass einige wenige Uploader eine Abmahnung wegen diversen Dateien bei Rapidshare erhielten.


