Staatsanwaltschaften kehren der Musikindustrie den Rücken zu
Die Staatsanwaltschaften vieler Ortschaften fühlen sich missbraucht und wollen zukünftig die Strafverfolgung von Tauschbörsennutzern nur noch eingeschränkt aufnehmen. Die Musikindustrie hat die Urheberrechtsnovelle zunehmend dazu missbraucht, um Tauschbörsennutzer bei den Staatsanwaltschaften anzuzeigen, damit diese auf Staatskosten dann die tatsächliche Person ermitteln. Die Methoden der Musikindustrie liefern lediglich eine IP eines Internetnutzers, weshalb die Eigeninteressen wie beispielsweise zivilrechtliche Verfahren für Schadensersatzforderungen nicht aufgenommen werden können. Deshalb nutze die Musik-, aber auch Filmindustrie, zunehmends das Staatsorgan für die Ermittlung der Personen hinter der IP. Dabei geht es der Medienindustrie weniger um ein Strafverfahren, da diese meist wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, jedoch konnte man so bisher die ermittelte Person dann zivilrechtlich belangen.
Die Generalstaatsanwälte aus Nordrhein-Westfalen empfahlen, nur noch Intensivnutzer bzw. gewerbliche Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Dies soll unter anderem auch für die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen (zukünftig) und Sachsen-Anhalt gelten, wobei sich vermutlich weitere Bundesländer noch anschließen werden. Kürzlich verkündete auch die Staatsanwaltschaft Berlin, “Massen-Strafanzeigen” gegen hunderte oder gar tausende Internetnuter nicht mehr zu verfolgen und diese direkt einzustellen.
Jürgen Kapischke, Generalstaatsanwalt in Köln, sagte im Focus: “Das Internet soll kein straffreier Raum werden. Es wäre aber unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen zu durchsuchen, der sich einen Film oder eine Musikdatei herunter geladen hat”. Tauschbörsennutzer können sich also in Zukunft keineswegs wieder mit ruhigem Gewissen zurücklehnen, jedoch dürfte die Wahrscheinlichkeit einer Strafverfolgung gegen Privathaushalte deutlich kleiner werden, insofern sich denn auch die weiteren Bundesländer anschließen. Eine Legitimation der Urheberrechtsverletzungen stellt dies natürlich nicht dar, sodass in Einzelfällen auch weiterhin die Tauschbörsennutzer, die eigentlich nur ihren Privatbedarf beziehen, in Ermittlungen involviert werden.


