Schweiz stellt den Verkauf von Killerspielen auf den Prüfstand

17.Feb.2010 10:24 Uhr, von [st], Trackback-URL


Auch Spieler in der Schweiz müssen zukünftig um den Erwerb jedweder Spiele für den Computer und sämtliche Spielekonsolen bangen. Zukünftig sollen schärfere Jugendschutzgesetze definiert werden. Im europäischen Vergleich gilt das Jugendschutzgesetz der Schweiz als sehr locker und oberflächlich. Gleich zwei Vorschläge sehen den ein Verkaufsverbot der sogenannten Killerspiele vor.

Im deutschen Vergleich hinkt die Schweiz im Bereich des Jugendschutzes weit hinterher: Derzeit gibt es weder Prüfstellen wie die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in Deutschland, noch konkrete Regelungen zum Verkauf von Spielen mit übermäßiger Gewalt. Die Schweiz hier jedoch in naher Zukunft ausbessern, denn die Rechtskommission des schweizerischen Ständerats hat gleich zwei Vorschläge zur Verschärfung des Jugendschutzes angenommen. Unter anderem soll ein neues Regelwerk den Verkauf von Spielen an Kinder und Jugendliche regeln, sowie auch ein generelles Verkaufsverbot an Erwachsene vorsehen.

Konkrete Änderungen stehen aber noch nicht fest. Im weiteren Verlauf müssen die Vorschläge nun konkretisiert und definiert werden. Dies beinhaltet auch die eindeutige Definitionen von Kriterien zur Einstufung von Medien als Killerspiel. Schweizer werden also noch einige Zeit von lokalen Gesetzesregelungen profitieren. Ein konkretes Jugendschutz gibt es bisher nicht, vereinzelt gibt es Regelungen zum Jugendschutz auf Ebene der einzelnen Kantone. Bereits seit längerem werden jedoch landesweite Gesetze für den Jugendschutz im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenmissbrauch, sowie Gewaltspielen gefordert.


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