Recht: Rapidshare muss Ordnungsgeld zahlen
Das Musiklabel Roadrunner konnte einen kleinen Erfolg vor Gericht gegen den Filehoster Rapidshare aus der Schweiz feiern. Trotz einer einstweiligen Verfügung, war ein Musikalbum der Gruppe Kiss weiterhin verfügbar. Daraufhin wurde Rapidshare durch das Landgericht Hamburg mit einem Ordnungsgeld belegt.
Nach der gerichtlichen Aussprache einer einstweiligen Verfügung war das Album Sonic Boom von Kiss weiterhin verfügbar. Damit durfte Rapidshare das Musikalbum in Deutschland nicht mehr zum Download anbieten, egal mit welchen Mitteln die Umsetzung erfolgt. Dies verlief offenbar wenig erfolgreich, weshalb der Verstoß jetzt mit einem Ordnungsgeld belegt wurde.
Die 1.500 Euro zahlt Rapidshare vermutlich aus der Portokasse, es handelt sich aber trotzdem um eines der wenigen Urteil gegen Sharehoster mit finanziellen Folgen. Der Trend ist jedoch eindeutig: Immer häufiger Nutzen Unternehmen die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung gegen das Angebot urheberrechtlich geschützter Werke. Dies könnte auch für Rapidshare und andere Filehoster dramatische Folgen haben, denn in Zukunft ist immer häufiger mit der Aussprache von Ordnungsgeldern zu rechnen.


