Recht: Abmahnungen per E-Mail sind rechtmäßig

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Das Landgericht Hamburg entschied in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil, dass die Zustellung einer Abmahnung über das Medium E-Mail zulässig sei. In dem Urteil vom 07. Juli 2009 wurde auch die Notwendigkeit eines Nachweises über die korrekte und vollständige Übermittlung in Frage gestellt. Der Empfänger gab im Verfahren an, die E-Mail auf Grund von Sicherungsverfahren (Firewall/SPAM-Filter) nicht erhalten zu haben.

Ein Anwalt mahnte einen Webseitenbetreiber wegen missbräuchlicher Benutzung einer Bezeichnung ab und stellte diese Abmahnung dem Betreiber als E-Mail zu. Darüberhinaus war als Kopie-Empfänger ein Kollege des Anwalts hinterlegt, welche die E-Mail auch korrekt erhielt. Der Betreiber der Webseite hingegen will die E-Mail auf Grund der Absicherung gegen Angriffe und gegen SPAM nicht erhalten haben. Daher war es Aufgabe des Gerichts zu entscheiden, ob eine Abmahnung generell über E-Mail zugestellt werden kann und ob deren Gültigkeit abhängig davon ist, ob diese E-Mail den Empfänger erreicht hat.

Das Gericht sah es dabei als erwiesen an, dass die Abmahnung ordnungsgemäß verschickt wurde, da der Kollege des Anwalts die Nachricht erhalten hat. Weiterhin sei die Zustellung einer Abmahnung auch dann als erfolgt zu betrachten, wenn die E-Mail auf Grund von Filtertechniken nicht zugestellt wurde, da diese außerhalb des Einflussbereichs des Absenders liegen.

Die Entscheidung des Gerichts wirft jedoch viele Fragen und Probleme auf, denn alleine die technischen Aspekte können dazu führen, dass die E-Mail nicht zugestellt werden kann, unabhängig vom Einsatz zusätzlicher Sicherungssysteme. Desweiteren könnte der Versand über Mail-Relay-Systeme derart manipuliert werden, dass nur der Kopie-Empfänger die Nachricht erhält und das dem Urteil zugrundeliegende Ereignis bewusst und absichtlich herbeigeführt werden kann.

Analog zum Fax kann daher nur eine Zugangsbestätigung der E-Mail ausreichend auf eine korrekte Zustellung hinweisen. Es bleibt also zu hoffen, dass höhere Instanzen die Probleme anerkennen und ein solches Urteil damit widerrufen.