Rapidshare vs. Megaupload – Sharehoster vs. Filehoster
Rapidshare vs. Megaupload ist ein ewiger Kampf Sharehoster vs. Filehoster. Und illegal wird es dann, wenn Benutzer geschütze Werke wie Filme, Software oder Spiele offen für alle zugänglich in einem solchen Downloadportal zur Verfügung stellen.
Rapidshare und Megaupload an sich sind Internetdiensteanbieter und stellen ihren Benutzern ganz legal Speicherplatz im Internet zur Verfügung. Google mit GoogleMail, Yahoo und andere bekannte Unternehmen bieten so etwas auch an, nur sind deren Dienste nicht so bekannt. Google’s Mail-Speicherplatz beispielsweise wächst sekündlich und ist mittlerweile bei beachtlichen 7,4 GB angekommen.
Doch Rapidshare, Megaupload und die anderen Online-Dienst haben ein Problem mit illegalen Inhalten, wenn Benutzer illegale Kopien auf ihre Server hochladen und frei zugänglich machen. Illegale Inhalte werden nicht geduldet und bei bekanntwerden entsprechend gelöscht, stellen aber mit Sicherheit einen nicht unwesentlichen Teil der Nutzergruppen und somit der Einnahmen durch Werbung der Filehoster dar.
Erst in jüngster Vergangenheit gab es nun einen Etappensieg für die Buchverlage De Gruyter und Campus, wo sie in Sachen Urheberrecht eine Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare erwirken konnten. Hintergrund waren Buchtitel aus den beiden Verlagshäusern, die von diveresen Benutzern in Rapidshare hochgeladen und anderen Benutzern zum Download zugänglich gemacht wurden.
Dagegen hatte dann das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erlassen, welche seit dem 4. Februar wirksam geworden ist. Die betroffenen Bücher mussten von Rapidshare aus ihrer gigantischen Serverfarm entfernt. Die gesamte Kapazität der Festplatten auf den RapidShare-Servern hat vor 1 Jahr nach eigenen Angaben ca. 10 Petabyte, also 10 Millionen Gigabyte betragen.
Schaut man sich den Traffic von Rapidshare und Megaupload bei Alexa.com an, so erkennt man sofort deren gewaltige Besucherströme rund um den Globus. Allen Rapidshare gehört in 10 Ländern zu den Top15-Internetseiten, wie zum Beispiel in Ägypten, Iran und Pakistan. Megaupload schafft es dagegen im besten Fall auf Platz 20 in Chile (wo Rapidshare auf 14 liegt).
Ungewöhnlich hoch ist auch das geschätzte Suchvolumen nach “Rapidshare” und “Megaupload” bei Google. Demnach kommt der Suchbegriff “Rapidshare” auf 101.000.000 Suchanfragen und “Megaupload” auf 45.500.000, die deutschen Anteile liegen bei 13.600.000 und 1.500.000. Übrigens: Der Focus will vor einiger Zeit herausgefunden haben, dass der selbsternannte Hacker Kim “Kimble” Schmitz hinter Megaupload im Boot sitzt.
Der illegale Download-Markt ist riesig und wird für Juristen auch weiteren ein breites Arbeitsfeld bleiben. Auf der einen Seite stehen die Urheber die ihre Rechte gefährdet sehen und auf der anderen die vielen Benutzer, die teils wissend oder unwissentlich Spiele, Filme und Software illegal im Netz herunterladen und meist gleichzeitig wieder zum Download bereitstellen.



lodepois, 11.03.2010 08:32 Uhr
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