P2P: Gerichte urteilen weiterhin unterschiedlich

8.Feb.2010 17:53 Uhr, von [st], Trackback-URL


Im Zuge der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing bleiben die Urteile weiterhin zwiespältig und fallen von Gericht zu Gericht unterschiedlich aus. Vor dem Amtsgericht Mainz wurde eine Frau im Strafverfahren freigesprochen, da nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, ob sie auch tatsächlich die Dateien zum Download angeboten hat. Ein Freibrief ist das Urteil nicht: Das Zivilverfahren bleibt davon unberührt.

Die Frau wurde beschuldigt, ganze 3.780 Musikdateien über eine Tauschbörse angeboten zu haben. Mehrere Musikkonzerne hatten zuvor eine Anzeige erstattet, damit die Personendaten zu der festgestellten IP-Adresse ermittelt werden konnten. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft und Polizei wurden insgesamt vier Computer und ein externes Laufwerk beschlagnahmt.

Als Anschlussinhaberin wurde die Frau in einem Strafverfahren der Urheberrechtsverletzung beschuldigt. Zugang zum Anschluss hatten jedoch auch der Mann, sowie die beiden Söhne. Zur Tatzeit war die Frau am Arbeitsplatz und konnte daher die Urheberrechtsverletzung nicht ursächlich begangen haben. Gleichzeitig konnte das Gericht auch nicht feststellen, wer nun tatsächlich die Musikdateien über P2P bereitstellte; auch weil die Frau von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte und ihre Familienangehörigen nicht belastete.

Die Anschlussinhaberin wurde jetzt in dem zweiten Verfahren am 24.09.2009 von einer ursprünglich verhängten Geldstrafe freigesprochen und konnte sich dank ihrem Einspruch gegen das erste Urteil erfolgreich wehren. Allerdings ist das Urteil kein Freibrief, denn die Schadensersatzforderung erfolgt über ein zivilrechtliches Verfahren. In diesem Verfahren wird in der Regel der Anschlussinhaber haftbar gemacht, wenn der eigentliche Täter nicht ermittelt werden kann. Dem Anschlussinhaber wird dabei zugemutet, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zur Abwehr der missbräuchlichen Nutzung zu treffen.


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