OLG München kippt erwartungsgemäß die Urheberrechtsabgabe

22.Feb.2010 07:21 Uhr, von [st], Trackback-URL


Nachdem bereits Anfang Februar die willkürliche Festlegung der Höhe der Urheberrechtsabgaben durch die Zentrale für private Überspielrechte ZPÜ heftig kritisiert wurde, setzt das Oberlandesgericht München ein deutliches Zeichen und stoppt die Urheberrechtsabgabe. Jetzt werden neue Verhandlungen über die Höhe der Abgaben erfolgen.

Ende Dezember veröffentlichte die ZPÜ über den Bundesanzeiger neue Preisstrukturen für die Urheberrechtsabgabe auf Medien wie DVD und Blu-Ray. Die Preise stiegen jedoch teils um mehr als das Doppelte und führten vor allem für kleine Händler zu Problemen. Das Gericht sieht die Festlegung vom Jahreswechsel als “keine den Interessen der gesamten Branche Rechnung tragende Regelung” an. Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine Klage des Zitco-Verbands, dessen Mitglieder zum Großteil direkt von der Abgabenregelung betroffen sind.

Die Urheberrechtsabgaben sollen nun neu zwischen allen Parteien verhandelt werden. Das Gericht machte deutlich, dass ein Alleingang der ZPÜ und dem Bundesverband Computerhersteller (BCH) nicht zulässig sei. Stattdessen müsse im Falle von gescheiterten Verhandlungen ein Schiedsstellenverfahren eingeleitet werden.


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