MPA erwirkt einstweilige Verfügung gegen CB3ROB
Die Motion Pictures Association (MPA) aus den USA konnte erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen CB3ROB, auch bekannt als Cyberbunker, erwirken. Hinter dem Unternehmen steckt ein deutscher Geschäftsführer, dessen Unternehmen die Anfragen an die Server von The Pirate Bay verschleiert.
CB3ROB routete sämtliche Anfragen an das P2P-Portal The Pirate Bay weiter, sodass der tatsächliche Standort der Server der Filesharing-Plattform nicht erkennbar wurden. Mit der einstweiligen Verfügung wurde jedoch diese Tätigkeit dem Unternehmen jetzt vorläufig untersagt und die Zuwiderhandlung durch das Landgericht Hamburg mit einer Strafe von bis zu 250.000 Euro als Ordnungsgeld oder gar eine Freiheitsstrafe belegt.
Das Landgericht Hamburg sah es dabei als erwiesen an, dass das Unternehmen zumindest als Störer für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden kann und die Einführung entsprechender Gegenmaßnahmen spätestens nach der Abmahnung durch die Rechteinhaber zumutbar gewesen sei.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) beteiligte sich an den Ermittlungen gegen CB3ROB und lieferte wichtige Details im Rahmen des Zivilprozesses zu der Arbeitsweise des Dienstes.


