Landgericht: Herausgabe von Daten zu IP-Adressen verletzen das Grundrecht
Das Landgericht Frankenthal hat in einem Urteil vom 21. Mai 2008 die Herausgabe von personenbezogenen Daten zu einer dynamischen IP als Herausgabe von personenbezogenen Verkehrsdaten festgestellt. Die Herausgabe solcher Daten verstößt damit nach Auffassung des Landgerichtes gegen das Grundgesetz und ist damit unzulässig und dürfen in Gerichtsverfahren nich verwertet werden.
Als generelle Entscheidung gegen die Vorhaben der Musik- und Filmindustrie dürfte das Urteil jedoch nicht darstellen. Experten bewerten die Argumentation des Gerichts als lückenhaft und stellenweise als falsch.
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