Klage: Schadensersatz bei unberechtigter Beschlagnahme von Computern
Recht/Beschlagnahme Das Oberlandesgericht München hat in einem jetzt veröffentlichten Beschluss die zentrale Bedeutung von Computern und Notebooks hervorgehoben und dadurch auch die Möglichkeit geschaffen, dass im Falle einer unberechtigten Beschlagnahme ein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden kann.
Das OLG München setzt laut dem Beschluss einen Tagessatz von rund 2,00 Euro an, wobei die Anzahl der beschlagnahmten Geräte nicht von Bedeutung ist. Im Rahmen einer Beschlagnahme von mehreren Computern wird deshalb laut dem Beschluss nur von einem Schadensersatz von einem Gerät ausgegangen, da dieses eine Gerät bereits den Grundbedarf eines Computers abdecken würde.
Der Beschluss beschäftigt sich vorrangig mit der privaten Nutzung eines Computers. Im Falle einer geschäftlichen Nutzung treten in der Regel höhere Verluste und Aufwendungen ein, sodass sich das Urteil nicht übertragen lässt.
Ein Urteil zu dem oben genannten Sachverhalt steht derzeit noch aus, denn der Beschluss erging im Rahmen der Beantragung von Prozesskostenhilfe. Diese wurde der Klägerin bewilligt, sodass diese nun auch per Klage die Schadensersatzforderung stellen kann.


