Kippt die Vorratsdatenspeicherung in Europa wegen eines Formfehlers?

11.Jun.2008 07:55 Uhr, von [st], Trackback-URL


Im Juli verhandelt der Europäische Gerichtshof über die Klage Irlands gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Europa. Als Gründe benannte Irland jedoch überwiegend formale Argumente bei der Rechtsgrundlage der neuen Richtlinie vom März diesen Jahres.

Gemäß den Klagepunkten fehlt laut Meinung von Irland, vor allem für den eigentlichen Zweck der Vorratsdatenspeicherung – nämlich die Ermittlung, Entdeckung und Verfolgung schwerer Verbrechen, einschließlich des Terrorismus – eine geeignete Rechtsgrundlage. Auf Grund der fehlenden Rechtsgrundlage betrachtet Irland die Richtlinie als nichtig.

Inwieweit Datenschützer sich über das Vorgehen Irlands freuen dürfen, bleibt jedoch offen. Irland kritisiert die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht direkt. Daher kann davon ausgegangen werden, dass es zwar zur Verzögerung bei der Umsetzung der Richtlinie kommt, diese aber als Ganzes weiterhin bestehen bleibt.

Weitere Informationen zum Thema Vorratsdatenspeicherung findet ihr hier: www.vorratsdatenspeicherung.de

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