GEZ-Gebühren für Kassensysteme im Einzelhandel

18.Mrz.2010 14:49 Uhr, von [st], Trackback-URL


Das Gebühren für internetfähige Computer durch die Gebühreneinzugszentrale GEZ erhoben werden, ist mittlerweile jedem bekannt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelte jetzt jedoch einen Fall, der auch der GEZ vielseitige Kreativität bescheinigt, denn eine Kette sollte Gebühren für computergesteuerte Kassensysteme entrichten. Das Gericht entschied schließlich gegen die GEZ.

Betroffen war konkret die Steakhauskette Maredo, die für die betriebenen Kassen auch Gebühren an die GEZ zahlen sollte, da theoretisch ein Empfang des Rundfunkangebotes damit möglich wäre. Allerdings hatte die IT-Abteilung den Internetzugang für die computer-gestützen Kassensysteme gesperrt und wollte den Gebührenbescheid daher nicht akzeptieren. Hierbei geht es auch nicht um wenig Geld, denn rund 5 Euro pro Monat wären je aufgestellter Kasse fällig. Bei 57 Filialen summiert sich das schnell auf einen nicht unerheblichen monatlichen Kostenpunkt.

Wie “Der Westen” berichtet, hatte die IT-Abteilung jedoch den Internetzugang gesperrt, sodass das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender für die Mitarbeiter und Kunden nicht zugänglich ist. Dieser Ansicht folgte schließlich auch das Gericht und entschied sich gegen den Gebührenbescheid der GEZ. Rechtskräftig ist das Urteil bisher jedoch nicht, die Gebühreneinzugszentrale prüft derzeit intern, ob das Urteil angefechtet wird.


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