Gema erwirkt einstweilige Verfügung gegen Usenet-Zugangsdienst Usenext

7.Mrz.2010 08:58 Uhr, von [st], Trackback-URL


Die Musikverwertungsgesellschaft Gema konnte erneut eine einstweilige Verfügung gegen den kostenpflichtigen Usenet-Zugangsdienst Usenext erwirken. Bereits am 17. Februar traf das Landgericht Hamburg einen entsprechenden Beschluss. Trotz gerichtlicher Erfolge reagieren die Zugangsdienste Usenext und Alphaload aber kaum.

Bereits 2007 konnte die Gema erste Erfolge gegen Usenext feiern: Die Art und Weise der erfolgten Bewerbung der Dienste förderten die illegalen Nutzungsmöglichkeiten in unzulässiger Weise. Der Usenet-Zugangsdienst reagierte daraufhin mit der Anpassung der Werbemittel und folgte dem Urteil vorerst im geringsten Umfang.

Mit der einstweiligen Verfügung wird das Eis jedoch deutlich dünner. Die Gema fordert auch die Umsetzung technischer Maßnahmen um die Rechteinhaber langfristig zu schützen: “Diese haften nicht nur, wenn sie explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten ihres Angebots hinweisen, sondern auch, wenn sie ihren ursprünglich so beworbenen Dienst nicht ausreichend modifizieren, um die Rechteinhaber zu schützen” (Gema, Meldung). Dieser Ansicht folgt jetzt offenbar auch das Landgericht Hamburg.

Im Jahr 2007 konnte die Gema auch Erfolge gegen Alphaload und UsePirat zeigen. Nach den Verhandlungen wurde der Zugangsdienst UsePirat vollständig geschlossen, während Alphaload ähnlich wie Usenext den rechtlichen Rahmen einzuhalten. Durch vielschichtige Geflechte schützen sich viele Anbieter aber durch vor den Ermittlungen. Die Ermittlungen gegen kino.to durch die GVU verlaufen zum Beispiel bisher im Sand und bieten kaum Chancen auf Erfolg.


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  • UseNext Guru, 08.05.2010 14:15 Uhr

    Bei UseNext muss man immer aufpassen… du hast es schon etwas angesprochen… es geht nicht darum, dass gegen den Dienst selbst eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, sondern gegen die Art der Werbung (filme downloaden etc.), welche zu offensichtlich auf urheberrechtlich geschütztes Material hinwies.

    Ich finde, dass das eine große Unterscheidung ist und in den Medien völlig falsch dargestellt wird.

    Meiner Meinung nach ist UseNext ähnlich einem Internet Zugangsanbieter oder einer Suchmaschine (wie Google) anzusehen. Nur weil theoretisch die Möglichkeit gegeben ist, dass man auch etwas illegales tut, heißt das ja noch lange nicht, dass dies auch wirklich getan wird! Über Google komm ich ja auch an illegale Sachen ran…

    Alles etwas schwierig die Lage… ich denke im Datenschutz Land Deutschland wird es noch etwas dauern bis die Rechtsprechung da eindeutig ist.

  • Alex S., 08.03.2010 23:31 Uhr

    Da wird Usenext sich sicher freuen :) , da die so etwas ja nie kommentieren, und gerade einen Design Relaunch hatten!

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