Filesharing: Haftung für Anschlussinhaber bestätigt
Vor dem Oberlandesgericht Köln kassierte eine Frau aus Bayern eine Niederlage gegen die Musikindustrie. Ihre Familie bot rund 1.000 Musiktitel über Filesharing-Dienste zum Download an, sodass Ihr als Inhaberin des Anschluss eine Abmahnung zugestellt wurde. Das Gericht bestätigte die Haftbarkeit als Anschlussinhaberin, trotz des Bestreitens, selbst die illegalen Songs angeboten zu haben. Die Abmahnung in Höhe von 2.380,- Euro muss die Frau nun begleichen, zzgl. der Prozesskosten die inzwischen entstanden sind. Eine Revision ist nicht zulässig und das Urteil damit rechtskräftig.
Die Mutter zweier Söhne konnte vor Gericht nicht nachweisen, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs ihres Anschlusses vorgenommen zu haben. Das Gericht bestätigte in diesem Verfahren auch nochmals, dass ein alleiniges Verbot nicht ausreichend ist. Weiterhin machte Sie auch keine Angaben darüber, wer die Songs zum Download angeboten hat. Das Gericht entschied daher, dass die Frau als Anschlussinhaberin alleinig verantwortlich sei und deshalb auch für die Urheberrechtsverletzungen haften muss.



dexter, 10.01.2010 10:53 Uhr
Richtig so. Man kann sich nicht herausreden bzw. das Gesetz umgehen, indem man die Anschlüsse anderer Leute nutzt. Wenn die Kinder illegal Files ziehen, müssen die Eltern eben dran glauben. Sonst könnte ja jeder auf die Anschlüsse anderer zugreifen und niemand könnte zur Verantwortung gezogen werden.
hanswurst, 10.01.2010 09:39 Uhr
Und was hätte es gebracht? Nichts!
Da sieht mal leider mal wieder das Richter in Deutschland über Tatbestände richten, die sie selbst nicht mehr begreifen können.
Jeder jegendliche kann filesharen, ganz egal ob er keine Benutzerrechte hatte oder eine firewall dazwischen hängt.
Alles Schwachsinn was die da wieder richten!
Sohn 2, 08.01.2010 16:35 Uhr
Naja, Mama hätte mit dem Bestellen des Internet-Anschlusses auch gleich ein IT-Unternehmen beauftragen sollen. Das hätte uns dann eine teure Firewall verkauft und diese für viel Geld eingerichtet. Das wäre genau so teuer gekommen wie das Gerichtsurteil, würde Mama aber für die Zukunft schützen.
Sohn 1, 08.01.2010 15:05 Uhr
Arme Mama. Da haben wir ihr ganz schön viel Ärger gemacht. Aber sie wollte s ja nicht anders. Haben wir doch zu Weihnachten nicht unseren Game-Server bekommen, so muss sie nun die fette Rechnung bezahlen.
Wie Nelson immer so schön sagt: HAHA
Oder was sagst du Sohn 2?