Datenkrake Elena: Transparente Arbeitnehmer
Für die Politik ist es der große Schritt in Richtung Abbau der Bürokratie – für Datenschützer und Gewerkschaften der absolute Gau, auch wenn man das bei dem Frauennamen Elena – Elektronischer Entgeltnachweis – kaum glauben mag. Mit Elena startete am 01. Januar ein System zur zentralen Speicherung von Arbeitnehmerdaten für einen schnellen und einfachen Zugriff von Behörden. Die Daten müssen direkt vom Arbeitgeber gemeldet werden. Bis 2015 sollen dann alle Sozialleistungen elektronisch über Elena angewickelt werden.
Datenschützer kritisieren Elena vor allem wegen der Vorratsdatenspeicherung und sehen weniger Einsparpotentiale als die Politik. Denn die überdurchschnittlich großen Datenmengen müssen aufwendig gesichert werden, was zu hohen Kosten für die IT-Infrastruktur und -Aufrechterhaltung führt. Dies liegt auch daran, dass die Meldungen durch den Arbeitgeber nun grundsätzlich erfolgen und nicht wie bisher nur bei Bedarf.
Die Einführung von Elena erfolgt schrittweise und beginnt bei den Sozialleistungen für Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld. Mit Hilfe von Elena soll jedoch nicht nur Bürokratie abgebaut werden, sondern auch aktiv Schwarzarbeit und Sozialbetrug bekämpft werden. Aktuell werden u.a. folgende Informationen über den Arbeitnehmer erfasst und zentral gespeichert: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherrungsnummer, Fehlzeiten, Streikbeteiligungen und Abmahnungen. Diese Informationen konnten bisher aber auch über den Papierweg abgefragt werden, es werden also (vorerst) keine zusätzlichen Informationen gespeichert.
Der Zugriff auf die zentralen Daten ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Arbeitgeber und Finanzbehörden dürfen danach nicht auf die Daten zurückgreifen, auch durch die Beschlagnahmung durch die Staatsanwaltschaft ist ausgeschlossen.
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[st]
09.03.2010
19:54 Uhr
Der Punkt 11 besagt lediglich, dass keine allgemeine Kontrolle möglich ist. Entsteht aber bei der Bundesagentur für Arbeit zum Beispiel der Verdacht auf Betrug, kann durch Strafanzeige und dem nachgelagerten Verfahren dann natürlich durch die Staatsanwaltschaft auf die Daten zugegriffen werden.
Durch die elektronisch vorliegenden Daten wird dies vereinfacht. Richtig ist aber, dass andere Behörden sonst nur gegen Freigabe Zugriff erhalten.
mayer
09.03.2010
19:45 Uhr
“sondern auch aktiv Schwarzarbeit und Sozialbetrug bekämpft werden”
gibt es da eine quelle zu?
11. Kann das ELENA-Verfahren in dieser Form auch zur Bekämpfung der Schwarzarbeit genutzt werden?
Nein! Dies würde bedeuten, dass Zollfahndung oder Finanzbehörden bei Bedarf auf die Bescheinigungsdaten zugreifen könnten. Dies ist aber aufgrund des technischen Verfahrens unmöglich. Daher kann das ELENA-Verfahren nicht für die ?Finanzkontrolle Schwarzarbeit? eingesetzt werden.
Da wird das Gegenteil behauptet??
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/buerokratieabbau,did=307436.html?view=renderPrint
chris
07.02.2010
22:05 Uhr
Orwell läßt schon wieder grüßen, natürlich nur für das gemeine Volk bestimmt.
Wie wäre es einmal mit Politikern, die nicht nur an ihre Vorteile denken? Jene, die es einst gab, die offensichtlich – bis auf ein paar Ausnahmen – vom Aussterben betroffen sind.
Traurig ist diese Zeit. Diese, wo Falschheit als Uni-Fach der höchsten Güte gelehrt werden sollte, denn Charakter ist ein Unwort geworden.
Anonymous
22.01.2010
01:11 Uhr
Gegen die Datenkrake ELENA gibt es jetzt eine Online-Petition, von Peter Casper. Die E-Petition kann über die Seiten des Deutschen Bundestages erreicht werden. Ende der Mitzeichnungsfrist 02.03.2010
Bitte mitzeichenen und weitersagen!
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8926