Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung ist in der aktuellen Definition verfassungswidrig
Das umstrittene Thema der Vorratsdatenspeicherung hat vorerst ein Ende gefunden: Heute vormittag erklärten die Richter vom Bundesverfassungsgericht die aktuelle Gesetzesregelung zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig. Alle bisher gesammelten Daten müssen jetzt sofort gelöscht werden und die weitere Ansammlung eingestellt werden. Eine generelle Absage zur Vorratsdatenspeicherung ist das jedoch nicht.
Datenschützer jubeln angesichts der höchst richterlichen Entscheidung und fordern jetzt sogar eine europaweite Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung. Die Richter am Bundesgerichtshof werteten die derzeitige Ansammlung als Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses und erklärten die Regelungen in vollem Umfang als unzulässig. Im Einklang dessen ist die Vorratsdatenspeicherung daher sofort einzustellen und gleichzeitig müssen alle bisher gesammelten Daten sicher gelöscht werden. Mit dem heutigen Urteil erlangten Datenschützer einen Sieg auf ganzer Linie, vorerst.
Zwar betrachteten die Richter die Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung bereits von Anfang eher skeptisch, stellten aber gleichzeitig fest, dass ein gesetzlicher Rahmen durchaus geschaffen werden kann. Die Vorratsdatenspeicherung kann unter geänderten Bedingungen also durchaus konform zur Verfassung ausfallen. Die Richter nannten dabei auch konkrete Ansätze zur Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Demnach müssten die gespeicherten Daten sicher verschlüsselt werden, sowohl bei der Speicherung als auch beim Transport bzw der Übermittlung der Daten. Abrufe auf die Daten dürfte zudem nur bei konkreten Verdacht von schweren Straftaten ermöglicht werden und müsste zudem transparent und kontrolliert erfolgen.
Datenschützer können also nur vorläufig den Sieg feiern, denn die Politik kann die kritisierten Mängel jetzt beseitigen und neue Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen. Erwartungsgemäß wird sich das Bundesverfassungsgericht damit zwar erneut auseinandersetzen müssen, aber durch die Vorgaben steigen die Chancen, dass neue Gesetzesregelungen als rechtmäßig anerkannt werden.


