Berliner Staatsanwaltschaft will weiterhin auf gespeicherte Vorratsdaten zurückgreifen

31.Mrz.2010 08:02 Uhr, von [st], Trackback-URL


Der Berliner Staatsanwalt will trotz des Urteils der Richter vom Bundesverfassungsgericht auf die gespeicherten Vorratsdaten zurückgreifen und diese zur Strafverfolgung einsetzen. Als Grundlage für diese Entscheidung dient eine Lücke im Urteilstext, der laut Auffassung des Generalstaatsanwalts nicht den Umgang mit gespeicherten Vorratsdaten definiert, die bereits den Behörden vorliegen.

Das vernichtende Urteil der Richter vom Bundesverfassungsgericht beendete das Thema zur Vorratsdatenspeicherung schlagartig. In dem Urteil machte das Gericht deutlich, dass die Erfassung der Verbindungsdaten verfassungswidrig und damit illegal sei. Zahlreiche Internetprovider und Telekommunikationsunternehmen beendeten daraufhin nur wenige Stunden nach der Urteilsverkündung die Aufzeichnung der persönlichen Informationen und begannen zudem mit der Löschung bestehender Vorratsdaten. Dem Urteil zufolge liegt durch die Speicherung in erster Linie ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis vor.

Trotzdem sollen Berliner Staatsanwälte weiterhin die vorliegenden Daten auswerten, wie der Generalstaatsanwalt Rother offenbar erwartet. Konkret erging eine Informationen an die Ermittler, wonach ein Zugriff auf die vorliegenden Daten “unter Abwägung der betroffenen Rechtsgüter zu entscheiden” sei. Die “Leitlinie zur Sachbehandlung von Ermittlungs- und Strafverfahren” fordere auch die Berücksichtigung der “Gewichtung des staatlichen Interesses an der Tataufklärung” (taz).

Der Umgang mit den eigentlich illegalen Daten wird jetzt heiß diskutiert, schließlich könne und dürfe das Rechtssystem auf derartige Daten nicht zurückgreifen. Im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit fordern einige Politiker daher Zurückhaltung von der Berliner Staatsanwaltschaft und damit einen Verzicht auf die vorliegenden potentiellen Beweise. Einen größeren Widerspruch kann die Politik kaum bieten, anders kann der Kauf der CD mit gestohlenen Steuerdaten wohl kaum erklärt werden.


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  • Gerhard, 03.05.2010 13:32 Uhr

    Das erinnert fatal an irgendwelche Winkeladvokaten, die ebenfalls immer wieder die Grauzonen operieren, indem sie Gesetzeslücken oder wie im Fall der Staatsanwaltschaft Berlin scheinbare Lücken in einem Urteil ausnutzen.

    Dass sich die Staatsanwaltschaft auf eine Stufe mit Winkeladvokaten begibt, lässt zumindest erhebliche Zweifel an der moralischen Kompetenz aufkommen.

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