Urheberrecht Der Filehoster RapidShare kann erneut einen Erfolg vor Gericht feiern. Im Streit mit Atari bezüglich des Spiels “Alone in the dark” entschied jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass die geforderten Maßnahmen für den Filehoster unzumutbar seien.
Das Landgericht Düsseldorf urteilte im März 2010 noch, dass RapidShare keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen habe, um die Verbreitung des Computerspiels “Alone in the dark” zu unterbinden. Der Filehoster legte daraufhin Berufung gegen die Entscheidung ein und erhielt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt Recht. Im aktualisierten Urteil werden die geforderten Maßnahmen zur Verhinderung der Urheberrechtsverletzungen als unzumutbar angesehen.
Nach Ansicht des Gerichts gilt dies nicht nur für die manuelle Prüfung von Uploads, auch die Verwendung von Wortfiltern sei unzumutbar, da auch legale Dateien von diesen Maßnahmen betroffen sein könnten. (AZ I-20 U 59/10)


