Spiele: Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) übt harsche Kritik am Spielepublisher Blizzard, weil dieser bei Diablo 3 nach Ansicht der Verbraucherschützer auf der Verpackung des Spiels nicht auf alle Voraussetzungen eingeht. Insbesondere die dauerhafte Internetverbindung oder die Bindung an das Battle.net wurde im Rahmen einer Abmahnung kritisiert.
“Dem vzbv gingen seit dem Spielstart am 15.05.2012 bis Anfang Juni 2012 zahlreiche Beschwerden zu, so dass Handeln geboten war.” schreibt der “vzbv”, wonach offenbar eine Vielzahl von Nutzern unglücklich über das Verhalten von Blizzard, aber vor allem der Markteinführung von Diablo 3 ist. Zum Verkaufsstart traten verstärkt Probleme mit den Servern auf, wodurch das Spiel über längere Zeit nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stand.
Allerdings kritisieren die Verbraucherschützer auch die Verpackung des Spiels “Diablo 3″. Dort werde weder darauf hingewiesen, dass er eine dauerhaft aktive Internetverbindung während des Spielens benötigt, noch das ein Account beim Battle.net vorausgesetzt. Blizzard hätte laut der Abmahnung zudem für eine ausreichende Infrastruktur sorgen müssen, gerade weil der Publisher auf eine Zwangsbindung zwischen Diablo 3 und dem Battle.net-Account setzt. (via vzbv)



