Urteil: GEZ zahlen: ja, Einfluss nehmen: nein
Recht Das Verwaltungsgericht in Köln hat entschieden, dass GEZ-Zahler in keinster Form einen Einfluss auf die Programminhalte und Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sender erwirken können. Vereinfacht heißt das: GEZ zahlen und die Füße stillhalten.
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