Recht: Neues Urteil gegen Abofallen im Internet
Vor dem Landgericht Mannheim wurde das Verfahren zwischen dem Betreiber des Onlineportals Opendownload und einem vermeintlichen Opfer der Abofalle verhandelt. Der Internetnutzer sah sich mit unberechtigten Forderungen der Mannheimer Content Services Ltd. konfrontiert und schaltete seinerseits einen Anwalt zur Abwehr der Abmahnung und Forderung ein. Der Richter fällte nun ein wegweisendes Urteil und wies die Forderungen zurück.
Das Geschäft mit den vermeintlichen Abofallen boomt weiterhin ohne nachhaltige Reaktion der Gesetzgebung. Oftmals werden die Kosten auf der Webseite versteckt oder überspielt und der Nutzer tappt in die Abofalle. Die Überraschung kommt meist Wochen später mit einer letztmaligen Mahnung und Forderung von meist einer Jahresgebühr. Viele Nutzer reagieren erschrocken und zahlen die Forderung ohne rechtliche Prüfung, meist zu unrecht wie das Urteil jetzt zeigt.
Wie der Nachrichtendienst GoMoPa berichtet, folgten die Richter vor dem Mannheimer Landgericht den Ausführungen des Internetnutzers. Die Richter folgten dabei bereits der Ansicht, dass zwischen beiden Parteien kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen sei. Die Ausweisen der Kosten sei zweifelhaft und dem Nutzer ein kostenfreies Angebot suggeriert worden. Desweiteren sei es dem Unternehmen auf Grund der vielen Verbraucherbeschwerden bereits klar gewesen, dass das Onlineangebot missverständlich ausgewiesen sei.
Doppelte Strafe für den Betreiber. Die Mannheimer Content Services Ltd. bleibt dem Urteil (AZ 10 S 53 /09) nach nicht nur auf die Forderung sitzen, sondern muss auch die Anwaltskosten der gegnerischen Partei und die Gerichtskosten tragen. Die Richter sahen es als rechtens an, dass anwaltliche Kosten, die aus einer Reaktion auf eine unberechtigte Forderung entstehen, dem Urheber der Forderung auferlegt werden können. Damit könnte das Urteil auch wegweisend für zukünftige Verfahren gegen Anbieter von zweifelhaften Internetauftritten sein, denn oftmals wehren sich vermeintliche Opfer in Folge der zu erwartenden höheren Rechtskosten nicht und begleichen stattdessen die Forderung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen.
