Gericht bestätigt GPS-Überwachung von Verdächtigen
Aktuelle Kurzmeldung:
Recht Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem aktuellen Beschluss den Einsatz der GPS-Ortung im Zusammenhang mit strafrechtlich verfolgten Personen als verfassungsmäßig klassifiziert. Die Beschwerde eines Verbrechers wurde entsprechend abgewiesen.
Demnach ist im Rahmen der Verfolgung und Beobachtung von Personen, gegen die eine strafrechtliche Ermittlung erfolgt, auch eine Ortung per GPS zulässig und damit rechtmäßig. Behörden hatten den heute 44-jährigen Verbrecher vor fast 11 Jahren heimlich mit einem GPS-Sender versehen und den Mann später über die GPS-Ortung beschattet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt damit auch das Urteil vom Bundesverfassungsgericht aus dem Jahre 2005. Das höchste Deutsche Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Vorgehens bereits damals.


